Cyber-Resilienz für Krankenhäuser

Die EU-Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 wird ab Oktober 2024 für alle Gesundheitseinrichtungen und KRITIS der Europäischen Union rechtswirksam. Haften müssen im Ernstfall eines Cyberangriffs die Klinikverantwortlichen. Cyber-Versicherungen greifen nur dann, wenn die Vorgaben aus der NIS2 umgesetzt wurden. Cyber-Angriffe werden immer professioneller und häufiger. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann Sie betroffen sind.
 
Folgende Vorkehrungen in der IT-Sicherheit Ihres Krankenhauses müssen ab Oktober nachweisbar sein:
 
– Sicherheitsrichtlinien und Risikomanagement
– Incident Management: Prävention, Detektion, Bewältigung
– Geschäftskontinuität und Notfallplanung
– Lieferketten-Sicherheit, Beschaffung und Identity Access Management
– Schulung, Cyber-Hygiene und Effektivitätsmessung
 
Erfahren Sie wie Gesundheitswesen und Krankenhäuser für die Zukunft digital aufrüsten und ihre Cyber-Resilienz stärken können.
 
 
© Materna Radar Cyber Security

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